Der Gemeinderatsbeschluss vom 13.02.2020 sieht vor, dass Bürgerzentren und
Bürgersäle im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten an politische Parteien, deren
Jugendorganisationen und deren Wählervereinigungen vermietet werden, sofern
die Veranstaltungen
- von den Gebietsverbänden auf Orts- und Kreisebene durchgeführt werden oder
- sich an das regionale Publikum richten.
- Um dies zu gewährleisten, muss die veranstaltende Partei bzw.
Wählervereinigung etc. die Erklärung Parteien abgeben und dem Bürgerhaus zum
Zeitpunkt der Vermietungsanfrage unterschrieben zukommen lassen.

Liegt die Erklärung Parteien ordnungsgemäß ausgefüllt vor und sind die Räume
zum angefragten Zeitpunkt grundsätzlich für eine Anmietung verfügbar sowie für
die Personenzahl geeignet, so ist die Vermietung durchzuführen. Eine weitere
Abwägung durch den vermietenden Stadtteilverein ist auf Grund des
Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht vorzunehmen.